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Zwangsarbeit3

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3 Schicksale der Zwangsarbeiter in Deutschland

3.1 Gruppen der Zwangsarbeiter

Auch schon vor 1933 kamen ausländische Arbeitskräfte nach Deutschland. Beispielsweise arbeiteten Ende des 19. Jahrhundert polnische Saisonarbeiter auf den Gütern östlich der Elbe. Schon nach dem I. Weltkrieg wurde aus Freiwilligkeit Zwang. 1914 durften tausende ausländische Arbeiter nicht in ihre Heimat zurückkehren. Ebenso wurden Kriegsgefangene als Zwangsarbeiter eingesetzt. Man kann vermuten, dass der Nationalsozialismus dieses Erfahrungsfeld nutzte.

Ab 1938 wurden Juden zur Arbeit zwangsverpflichtet. Mit Beginn des II. Weltkrieges wurde dieses System ausgebaut. Man unterschied unter den Zwangsarbeitern vier Kategorien:

  • Zivile Arbeitskräfte (ursprünglich freiwillig nach Deutschland gekommen, durften dann nicht zurückkehren - z. B. „Westarbeiter“ oder freiwillige „Fremdarbeiter“)
  • Zwangsverpflichtete zivile Arbeitskräfte (aus den „Ostgebieten“, anfänglich geworben, später förmlich eingefangen und deportiert , Polen, „Ostarbeiter“
  • Kriegsgefangene (vorwiegend aus Polen, Frankreich und der Sowjetunion)
  • „Sklavenarbeiter“ (KZ-Insassen, wurden an die Industrie ausgeliehen). (Q2)

Zwischen diesen Gruppen gab es große Unterschiede. Die Arbeitskräfte aus Westeuropa waren einheimischen Arbeitern annähernd gleichgestellt (was Ernährung, Unterbringung etc. anbetraf). Der Arbeitsalltag der anderen Gruppen war menschenverachtend. Sie waren lediglich „Menschenmaterial“, vor der Gefährdung des Lebens dieser Zwangsarbeiter schreckte man nicht zurück. Anfänglich betrieb man sogar die Politik der „Vernichtung durch Arbeit“. Erst als man merkte, dass man nicht unerschöpflich auf neue Arbeitskräfte zurückgreifen konnte, ließ man davon ab.

3.2 Lebensbedingungen der Zwangsarbeiter

Die Lebensbedingungen der Zwangsarbeiter waren sehr unterschiedlich und von der Herkunft, der Verpflichtungsart und dem Einsatzfaktor abhängig. Unterkunft, Verpflegung, Ausgang, Lohn und Betreuung waren dabei von der Gruppenzugehörigkeit abhängig.

Man schätzt, dass es in Deutschland 30.000 Lager gab, in denen die Zwangsarbeiter kaserniert waren. Dabei muss man Arbeits- und Konzentrationslager unterscheiden. Ziel der Unterbringung in diesen Lagern war die Abgrenzung der „Fremdvölkischen“ von der deutschen Bevölkerung und ihre strikte Überwachung. Diesen Arbeitskräften, besondern aber den Osteuropäern, war der Umgang mit deutschen Frauen und Mädchen strikt verboten. Verstöße ahndete man mit drastischen Strafen. Auf sexuellen Kontakt stand sogar die Todesstrafe. Frauen und Mädchen aus Deutschland, die mit „Fremdvölkischen“ Kontakt hatten, drohten Zuchthausstrafen. Sie wurden der „Rassenschande“ angeprangert und als sichtbares Zeichen schor man ihnen die Haare.

Häufig mussten auch die „Westarbeiter“ in Lagern leben, doch unter weniger harten Bedingungen als die „Ostarbeiter“. Ausländer „germanischer Abstammung“ besaßen nahezu gleiche Rechte und Lebensbedingungen wie ihre deutschen Kollegen. Sie konnten in den Lagern Wasch- und Aufenthaltsräume benutzen, hatten am Wochenende regelmäßig Ausgang und wurden verhältnismäßig gut entlohnt. Sie blieben in der Regel von den brutalen Disziplinierungsmaßnahmen verschont, denen die Kriegsgefangenen und die Arbeiter aus dem Osten ausgesetzt waren.

Die Lager für „Ostarbeiter“ waren oft mit Stacheldraht umzäunt und wurden streng bewacht, zudem war es dem Wachpersonal erlaubt, die Arbeiter körperlich zu züchtigen. In den Lagern herrschten katastrophale hygienische Bedingungen, nicht zuletzt auch wegen der großen Überbelegung. Schlaf- und Waschräume waren primitiv ausgestattet, im Winter fehlte es an Heizmaterial. Noch schlimmer sah es in den KZ-Lagern aus. Hier fehlten selbst primitivste Ausstattungen.

Auch die Zuteilung der Lebensmittelrationen war abhängig davon, zu welcher Gruppe man gehörte. Die Nahrungsmittel wurden meist von den Betrieben gestellt und vom ohnehin geringen Lohn abgezogen (sofern es überhaupt welchen gab).

Die deutschen Arbeiter und die „Westarbeiter“ erhielten regelmäßig Fleisch und täglich eine Suppe. Die „Ostarbeiter“ erhielten niemals Fleisch, höchstens Wurst oder eine dünne Suppe. Ihnen wurde nur soviel Nahrung zugeteilt, damit ihr Leben und somit ihre Arbeitskraft gesichert war. Standard war eine „Balanda“, eine wässrige Suppe mit einigen Kohlblättern. Für Kriegsgefangene galt die so genannte „Leistungsernährung“. Erbrachte ein Einzelner unbefriedigende Leistungen wurde für ihn und meist auch für die ganze Arbeitseinheit die Lebensmittelration gekürzt. KZ-Häftlinge bekamen nur die minimalste lebenserhaltende Ernährung. Bei geringsten Vergehen wurde ihnen die Nahrung vollständig entzogen.

„Westarbeiter“ gehörten grundsätzlich einer Krankenkasse an und zahlten Beiträge. Trotzdem war ihre medizinische Versorgung sehr dürftig und hing vom Ermessen der Kasse ab.

Bei einer Behandlungsdauer von mehr als drei Wochen verweigerte die Kasse die Behandlung. Der kranke Ausländer wurde in sein Heimatland abgeschoben. Osteuropäer und Kriegsgefangene besaßen keinen Krankenversicherungsschutz. Wenn überhaupt, wurden sie lediglich in Krankensammellagern behandelt. Ähnlich war die Verfahrensweise in den Konzentrationslagern. Dauerhaft arbeitsunfähige Menschen brachte man in Vernichtungslager. Eine seelsorgerische Betreuung war seit Juni 1942 verboten. Verstorbene Osteuropäer beerdigte man auf einem Friedhof außerhalb der Gräberreihen. War ein Krematorium vorhanden, wurden die Toten verbrannt.

Ihre wenige Freizeit mussten die osteuropäischen Zwangsarbeiter im Lager verbringen, nur manchmal gab es sonntags in geschlossenen Formationen Ausgang. Vergnügungs-veranstaltungen für ausländische Zwangsarbeiter waren selten. Mit diesen wenigen Veranstaltungen wollte man sie „bei Laune halten“. Nicht selten waren die Freizeitmöglichkeiten auch in das Belohnungs- und Bestrafungssystem der Betriebe gestellt. Für KZ-Häftlinge gab es keine Möglichkeit, die Lager zu verlassen.

Man kann davon ausgehen, dass es den Zwangsarbeitern in der Landwirtschaft, trotz der harten Arbeitsbedingungen, besser ging als den Zwangsarbeitern in der Produktion. Durch die völlige Abgeschiedenheit von der Außenwelt litten sie noch mehr an Hunger und Kälte, den Schikanen des Wachpersonals und der oft gesundheitsgefährdenden Arbeit.

3.3 Beschäftigungsbedingungen der Zwangsarbeiter

Das Reichsarbeitsministerium und die Arbeitsämter spielten eine wesentliche Rolle bei der Deportation und Zuteilung der ausländischen Arbeitskräfte. Der Bedarf an Zwangsarbeitern war beim Arbeitsamt zu beantragen. Die Zuteilung erfolgte dann nach Dringlichkeit. Nachdem es immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen den beteiligten Behörden kam, ernannte Hitler im März 1942 Fritz Sauckel zum „Generalbevollmächtigten“ für den Arbeitseinsatz. Sauckel und seine Behörde standen seitdem an der Spitze der Arbeitsverwaltung im „Dritten Reich“. Er arbeitete bei der Rekrutierung der Arbeitskräfte mit den Arbeitsämtern, der Wehrmacht und der SS zusammen.

Zuerst waren die Zwangsarbeiter vor allem in der Landwirtschaft anzutreffen. 1943/44 gab es kaum einen Hof, der keine Zwangsarbeiter beschäftigte.

Im weiteren Kriegsverlauf herrschte in der Rüstungsindustrie akuter Arbeitskräftemangel. So meldete die Industrie ihren größeren Arbeitskräftebedarf an. Dabei erhielten die wenigsten Arbeitskräfte eine Berufsausbildung. Die meisten wurden als ungelernte Kräfte oder einfache Hilfskräfte eingesetzt. In den späteren Kriegsjahren waren Zwangsarbeiter aber auch im gesamten öffentlichem Leben anzutreffen.

Bei den Kommunen bestand ihre Aufgabe in der Trümmerbeseitigung, Entschärfung von Blindgängern, Bau von Luftschutzbunkern und Instandsetzung von Wohngebäuden. Auch in Privathaushalten wurden ausländische Zivilarbeiter eingesetzt.

Die Zwangsarbeiter wurden nur selten ordnungsgemäß angelernt, so kam es häufig zu schweren Arbeitsunfällen. Wissentlich in Kauf genommen wurden Arbeiten mit giftigen Stoffen. Zu diesen Arbeiten wurden besonders die „Ostarbeiter“ herangezogen. Deutsche Arbeiter waren davon befreit.

Bis Ende 1944 galt für alle Arbeiter eine 48-Stunden Arbeitswoche (6 Tage). Aber für die osteuropäischen Arbeiter wurden oft Überstunden und Sonntagsarbeit angesetzt. Ende 1944 wurde die Regelarbeitszeit für Männer auf 60 Stunden und Frauen auf 56 Stunden angehoben.

Ebenso erfolgte der Einsatz bei staatlichen Bauvorhaben. 1940 begann man mit dem Einsatz von Zivilarbeitern aus dem Westen, ab 1943 erfolgte auch der Einsatz von KZ-Häftlingen. Ähnlich fungierten auch die SS-Baubrigaden und Baubataillone. Diese Einsätze waren besonders hart und unmenschlich.

Wie der Einsatz im Straßenbau war das Leben der Menschen, die in der Rüstungsindustrie arbeiten mussten, ebenso menschenfeindlich und brutal. Sie erlebten entwürdigende Selektionen. Dabei arbeitete oft die Industrie eng mit der SS zusammen.

„Unsere neue Freundschaft mit der SS wirkt sich sehr segensreich aus…Bei einem Abendessen, das die Leitung des KZ-Lagers Auschwitz gab, haben wir weiterhin alle Maßnahmen festgelegt, welche die Einschaltung des wirklich hervorragenden Betriebs des KZ-Lagers zugunsten der Buna-Werke betreffen. Das schrieb Otto Ambros, damals Direktor des IG-Buna-Werks Auschwitz.“(Q3)

Neben einer Überstellung ins Konzentrationslager konnten sie auch in ein „Arbeitserziehungslager“ eingewiesen werden. Der Dauer des Aufenthalts war meist, im Gegensatz zum Konzentrationslager, auf einige Wochen begrenzt. Hier hatten die Menschen bis zu 12 Stunden schwerste Arbeit zu leisten und wurden brutal behandelt. Viele Menschen überlebten diese menschenunwürdige Behandlung nicht oder trugen gesundheitliche Schäden davon. Eines der ersten „Arbeitserziehungslager“ der Gestapo wurde 1943 bei den Stahl- und Eisenwerken des Klöckner-Konzerns in Hagen-Haspe eingerichtet.

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