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Zwangsarbeit5

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5 Erinnerung und Verantwortung

5.1 Entschädigungen der Zwangsarbeiter

Nach dem 8. Mai 1945 wurden alle Zwangsarbeiter befreit. Es waren nach Schätzungen etwa 12 Millionen, darunter 5 Millionen Sowjetbürger. Die meisten blieben erst einmal in den Lagern, da man keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten hatte. Nur langsam lief der Rücktransport in die Heimatländer an.

Nach Kriegsende stand die zentrale Frage der Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter. Es gab Forderungen für Verluste an Eigentum und Vermögen. Nach Kenntnis des gesamten Ausmaßes des Holocaust gab es für Deutschland auch eine moralische Verpflichtung.

Es gab 2 Rechtsgebiete der Wiedergutmachung:
  • Rückerstattung der Vermögenswerte
  • „Entschädigung“ für Schäden an Personen

Für die jüdische Bevölkerung wurde die Entschädigung bereits Ende 1945 auf der Pariser Reparationskonferenz beschlossen. Man begann mit konkreten Hilfsmaßnahmen vor Ort. Die Schwierigkeit bestand jedoch in der Existenz der 4 verschiedenen Besatzungszonen.

Mit der Gründung der BRD wurde seit 1949 internationaler Druck auf die Regierung ausgeübt. Israel war hier die treibende Kraft. Es stand eine Forderung von 1,5 Mrd. $ (BRD: 1 Mrd. $, DDR: ½ Mrd. $). Die DDR lehnte jegliche Zahlungen ab, die BRD erkannte die Verantwortlichkeit für die Verbrechen des Dritten Reiches an, sprach aber nicht von Kollektivschuld der Deutschen. Die Wiedergutmachung stieß auch an finanzielle Grenzen (Kriegszerstörung, Millionen Flüchtlinge etc.). Am 10.09.1952 wurde der „Israelvertrag“ beschlossen. Die BRD verpflichtete sich zur Zahlung von 3 Mrd. Mark an Israel für die Eingliederung der Flüchtlinge in Palästina. 1953 trat das „Bundesergänzungsgesetz für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung“ in Kraft, es wurde 1956 durch das „Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ abgelöst.

Darin waren Entschädigungen für Deutsche und Ausländer vorgesehen, die verfolgt wurden und Schäden an Leib, Leben, Eigentum, Vermögen, beruflichem oder wirtschaftlichen Fortkommen erlitten hatten. Dieses Gesetz war sehr ungerecht. Es betraf nur Menschen, die 1952 in der BRD wohnten oder vor 1945 in den Grenzen Deutschlands vor 1937 gelebt hatten. Es schloss Verfolgte aus anderen Staaten aus.

Bis Mitte der 80iger Jahre stieß speziell das Schicksal der Zwangsarbeiter auf wenig Interesse in der Öffentlichkeit. Die Entschädigung der Holocaust-Opfer spielte die vordergründige Rolle.

Deutsche Firmen zahlten bis 1966 ausschließlich an jüdische Holocaust-Opfer. Erst dann wurde durch die Grüne Partei eine erneute Diskussion angeregt mit der Forderung der Entschädigung für alle Opfer. Deutsche Unternehmen lehnten Ansprüche ab.

Erst 1998 nach massiven Forderungen ehemaliger Zwangsarbeiter und mit Druck auf die deutsche Wirtschaft wurde die „Stiftung für überlebende Opfer“ gegründet. Die Unternehmen verlangten dafür Schutz vor gerichtlicher Inanspruchnahme und die Rücknahme anhängiger Klagen. 55 Jahre nach Kriegsende wurde das „Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ beschloss.

Für die Betroffenen ist die Beantragung der Entschädigung ein mühsames Verfahren. Sie müssen den Nachweis führen, dass sie in Deutschland zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden. Viele Zwangsarbeiter sind 55 Jahre nach Kriegsende bereits verstorben, nur noch 15% der Betroffenen konnten ausgezahlt werden. Positiv sei vermerkt, dass laut Umfragen sich die Mehrheit der Bevölkerung für die Entschädigung aussprach. Jedoch ist der Ausschluss der sowjetischen Kriegsgefangenen (nur 42% überlebten die Gefangenschaft) und der italienischen Militärinternierten unverständlich (Q9)

5.2 Formen der Erinnerung

Es ist sehr kompliziert, sich eine Übersicht über Erinnerungsorte an NS-Zwangsarbeiter zu verschaffen.

Die Darstellung der „zivilen“ Zwangsarbeit findet man in allen großen KZ-Gedenkstätten, doch ist sie neben dem schrecklichen Schicksal der KZ-Häftling nur wenig thematisiert. In der Mahn- und Gedenkstätte Wernigerode (Außenlager des KZ Buchenwald) gibt es seit 2002 eine Sonderausstellung zur Kriegsproduktion und Zwangsarbeit in Goslar. In der Gedenkstätte Ravensbrück zeigt eine Ausstellung die sinnlos schikanierende und auf Vernichtung angelegte Zwangsarbeit für die SS. Seit den 80iger Jahren gründeten sich an Standorten ehemaliger Außenlager Initiativen. Hier werden in Führungen, Schülerprojekten, Zeitzeugenbegegnungen Schicksale der Zwangsarbeiter angesprochen.

In Wolfsburg eröffnete VW 1999 eine Gedenkstätte für Zwangsarbeiter im Volkswagenwerk in einem ehemaligen Luftschutzbunker.

In unserer Region findet man eine Gedenkstätte für Zwangsarbeiter im ehemaligen Betriebsgelände der HASAG in Leipzig. (Q10)

An der Bundesstraße 169 von Riesa nach Gröditz steht ein 5 m hoher Obelisk1 aus rotem Granit. Er verweist auf die „Gedenkstätte Ehrenhain

Zeithain“. Hier wurden 1941/42 tausende sowjetische Kriegsgefangene begraben. Sie waren im Bahnhof Jacobsthal unter unmenschlichen Bedingungen gestorben. 1948/49 wurden der

Obelisk und ein 4 x 12 m breites Portal errichtet. Dies ist der Eingang zum 30.000 m² großen Ehrenhain mit einem Dokumentenhaus, seit 1985 ist es Gedenkstätte.

Am 10.10.2002 wurde in Dresden in der Schandauer Straße 68 eine Gedenktafel für Opfer der Zwangsarbeit errichtet. An dieser Stelle befand sich eine Zigarettenfabrik, in der Zwangsarbeiter arbeiten mussten.

Im Internet informieren viele Webseiten über die Zwangsarbeiter in Deutschland. In den letzten Jahren gab es eine Reihe von Wanderausstellungen von Stadtarchiven und Museen zu diesem Thema.

Eine andere Form der Erinnerung bzw. Wiedergutmachung besteht auch in der Nichtduldung neofaschistischer Vorkommnisse. Junge Menschen sollen nach humanistischen Idealen erzogen werden. Hierbei muss auch das Grundgesetz in seinem Inhalt ausgeschöpft werden.


3 vierkantige, nach oben spitz zulaufende Säule

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