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2 Begrifferklärung

1.1 Der Sozialstaat und Soziale Marktwirtschaft

Eingangs möchte ich den Unterschied zwischen die beiden in der Überschrift verwendeten Begriffe skizzieren. Die Begrifflichkeit des Sozialstaates ist vor allem aus dem Grundgesetz bekannt:

„Deutschland ist ein sozialer […]staat“ Art.20 GG

Damit ist klar, dass die Bezeichnung des Sozialstaates einen politischen Ordnungsrahmen setzt, um Bedingungen zu schaffen, welche den Menschen außer seinen naturgemäßen Rechten auf Gleichheit vor dem Gesetz (Rechtsstaat) und Gleichheit bei der politischen Partizipation (Demokratie) auch eine sozioökonomische Gleichheit oder zumindest ein soziales Existenzminimum zusichert. Zur Schaffung dieser Bedingungen entwickelte sich die Soziale Marktwirtschaft, als eine spezielle Mischform der idealtypischen Marktwirtschaft und der Planwirtschaft. Als theoretisch-akademischer „Dritter Weg zwischen Laisser-faire-Kapitalismus und bürokratischer Verwaltungswirtschaft“, wurde sie durch Walter EUCKEN1, einem Vertreter der Freiburger Schule, in den 1920 begründet. Als Väter der praktischen Umsetzung dieser Wirtschaftsordnung gelten heute der erste Wirtschaftminister und spätere Bundeskanzler der BRD Ludwig ERHARD2 und sein Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Alfred MÜLLER-ARMACK3. Vor allem der Name Erhards ist heute untrennbar mit den Begriffen ‚Soziale Marktwirtschaft’ und ‚Wirtschaftswunder’ verbunden. Heutzutage jedoch unternimmt jede im Bundestag vertretene Partei den Versuch die ‚Soziale Marktwirtschaft’ zu ihrem Gunsten in ihren Parteiprogrammen zu interpretieren. Dies führt zum einen zu einer erhöhten Begriffsungenauigkeit, weist allerdings auch auf die bedeutende Position dieser Wirtschaftsordnung in der deutschen Gesellschaft hin. Dies mag zum einen an der tiefen Verwurzlung dieser Wirtschaftsordnung durch die Festschreibung des Sozialstaatsprinzips mit der Ewigkeitsklausel4. Zum anderen mag dies an der sehr hohen theoretischen Funktionslogik der Sozialen Marktwirtschaft, welche sich schon aus der Geschichte heraus ergibt, liegen. Als Grundlage dient in der Sozialen Marktwirtschaft die freie Marktwirtschaft, in welcher sich idealtypisch Angebot und Nachfrage über den Preis selbst regulieren. Dies war auch die Ausgangslage aus welcher sich zum Ende des 19. Jahrhundert der deutsche Sozialstaat zuerst über ein System der Sozialversicherung entwickelte. Doch dieser Mechanismus produziert nicht nur freie Preise sondern auch hohe Risiken für einzelne Mitglieder der Gesellschaft. Denn wer beispielsweise am Arbeitsmarkt aufgrund von Krankheit, Alter oder fehlender Qualifizierung kein hinreichendes Angebot darstellt, wird auch nicht nachgefragt. Somit ist ein zentrales Anliegen der Sozialen Marktwirtschaft die Verteilung des Kuchens an alle. Wobei dies durch staatliche Intervention, also planwirtschaftliche Elemente erfolgt. Jedoch braucht man einen großen Kuchen um ihn in genügend große Stücke aufzuteilen. Deswegen wird die Marktwirtschaft, aufgrund ihres Vorteils in Effizienz und Wirtschaftlichkeit, also Grundlage angesehen. Zu den angesprochen staatlichen Intervention gehören vor allem die staatliche Einkommens- und Vermögenspolitik.

1.2 Einkommens- und Vermögenspolitik

Obwohl diese beiden Begriffe in der Literatur oft zusammen genannt werden und thematisch schwer trennbar sind, möchte ich zuerst beide Begriffe durch die Definition von einander abgrenzen.

Unter einer Einkommenspolitik ist das Einwirken der Staatsgewalt auf die Einkommen des Staatsvolkes im Staatsgebiet. Dies geschieht mit dem Ziel einer Einkommensverteilung. Dabei gibt es zwei Ansätze. Während man direkt durch eine Lohnsteuerung die Einkommensverteilung beeinflussen kann, ist es auch möglich über eine Preissteuerung dies auszuüben. Dabei kann die jeweilige Einkommenspolitik anhand der Durchsetzungsfähigkeit der Staatsgewalt als imperativ oder informativ und anhand der Zielrichtung als stabilisierend oder verteilend in einen zweidimensionalen Merkmalsraum eingeordnet werden.

Im zu untersuchenden Fallbeispiel Deutschland wird eine informative und verteilende Einkommenspolitik praktiziert. Zusätzlich muss zwischen der primären und sekundären Einkommensverteilung unterschieden werden. Als primäre Einkommensverteilung wird jenes Einkommensspektrum bezeichnet, welches sich unmittelbar aus dem Produktionsprozess ergibt. Hierauf nimmt der deutsche Sozialstaat keinerlei imperativen lediglich informativen Einfluss. Mit der sekundären Einkommensverteilung ist schließlich das Spektrum gemeint, welches nach der vollständigen Umverteilung, welche in Deutschland hauptsächlich durch Sozialversicherungsabgaben und Steuern im Negativen und Subventionen und Sozialversicherungsleistungen im Positiven für den Einzelnen erfolgt.

Als Vermögenspolitik werden jene vom Staate aus geführten wirtschaftlichen Maßnahmen bezeichnet, welche darauf abzielen das Vermögen, dass heißt bilanziell ausgedrückt die gesamten Aktiva abzüglich der Verpflichtungen aus Schulden und Krediten einer natürlichen Person, umzuverteilen. In Deutschland soll dies gemäß dem Sozialstaatsgebot von oben nach unten geschehen. Dies geschieht nach zwei Prinzipien: Vermögensverteilung und Vermögensbildung. Obwohl die direkte Vermögensumverteilung durch die Vermögenssteuer 1996 durch das Bundesverfassungsgericht als dem Prinzip der steuerlichen Gleichbehandlung entgegen gestellt bezeichnet wurde und somit nicht mehr durchgeführt werden kann, wird dies in Deutschland zur Zeit indirekt über Steuern wie die Erbschaftssteuer erreicht. Die Vermögensbildung wird vor allem über Sparzulagen oder Subventionen erreicht.

Zwar ist eine wirksame Vermögenspolitik hauptsächlich aus dem Grunde heraus, dass es wesentlich schwerer ist ein im Gegensatz zum Einkommen dem Staate zum größten Teil unbekannten Vermögen umzuverteilen beziehungsweise überhaupt rechtlich anzutasten, schwerer als eine sinnvolle Einkommenspolitik durchzusetzen, gilt allerdings als wichtiger für die soziale Gleichheit in der Bevölkerung.


1 Walter Eucken (17.01.1891- 20.03. 1950) war ein deutscher Ökonom und Begründer des Ordoliberalismus, womit er auch Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft schuf
2 Ludwig Wilhelm Erhard (04.02.1897- 05.05.1977) war deutscher Politiker (CDU) und Bundeskanzler.
3 Alfred Müller Armack (28.06.1901- 16.03.1978) war deutscher Nationalökonom und Politiker (CDU).
4 Artikel 79 Absatz 3 GG lautet: Eine Änderung dieses Grundgesetz, durch welche […] die in den Artikel 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

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