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3 Auftakt zur Geheimhaltung – Die VII. Geodätische Konferenz sozialistischer Länder 1965

Schon bei einer I. Konferenz Geodätischer Dienste der UdSSR und der Volksdemokratischen Staaten (später „Konferenz der Geodätischen Dienste der sozialistischen Länder“ genannt) wurden strikte Richtlinien über die „Herausgabe topographischer Karten [...] nach den in der UdSSR angenommenen Prinzipien“1 formuliert. Darin enthalten war unter anderem, dass jede Koordinate des Systems 42 (siehe Anhang 1) „Vertrauliche Verschlusssache“ (VVS) zu sein hat. Diese Geheimhaltung und die Entfernung von Informationen bei der Überarbeitung von Kartenwerken galt besonders für den westlichsten Staat des Ostblocks, die DDR.

Die Leiter der Geodätischen Dienste sozialistischer Länder beratschlagten vom 15. bis zum 25. September 1965 in Moskau, wie man weiter mit topographischen Karten und ihrer Verbreitung verfahren sollte. Der letztendliche Beschluss sah unter anderem vor, dass die Anzahl der auszugebenden topographischen Karten zu verringern und die „Möglichkeit des Verlustes solcher Materialen auszuschließen“1sei. Außerdem wurde den Geodätischen Diensten der sozialistischen Länder empfohlen, „den Fragen der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei der Herstellung offener großmaßstäblicher Karten und Pläne größere Aufmerksamkeit zu schenken.“1 Das heißt, jedes einzelne sozialistische Land soll seine der Öffentlichkeit zugänglichen Karten überprüfen und zu detaillierte Informationen, die eventuell die Sicherheit gefährden könnten, entfernen. Auf Basis dieses Beschlusses erließ der Nationale Verteidigungsrat der DDR am 13.10.1965 ein Dekret „über die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Umgang mit geodätischen und kartographischen Materialien“. Auf den genauen Inhalt dieses Regulierungsbeschlusses wird später Bezug genommen.

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